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Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der prima-med GmbH&Co.KG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.

 

2.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von den Geschäfts- und Lieferbedingungen der prima-med GmbH&Co.KG abweichen, erlangen keine Gültigkeit.

 

3.

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die prima-med GmbH&Co.KG kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Wahlweise kann die Annahme des Angebotes dadurch erfolgen, dass dem Besteller innerhalb der vorgenannten Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

 

4.

Angebote und Preise der prima-med GmbH&Co.KG sind grundsätzlich freibleibend. Der Zwischenverkauf der Ware ist vorbehalten.

 

5.

Änderungen der Preise werden dem Besteller vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass er die Möglichkeit hat, innerhalb von einer Woche vom Auftrag zurückzutreten.

 

6.

Die Preise der prima-med GmbH&Co.KG verstehen sich grundsätzlich ab Werk, das heißt zuzüglich Transportkosten (5,00 € pro Auftrag). Ab einem Bestellwert von netto 100,00 € liefert die prima-med GmbH&Co.KG frachtfrei. Bei einem Bestellwert unter 100,00 € behält sich prima-med GmbH&Co.KG vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,00 € zu berechnen.

 

7.

Warenrücknahmen durch die prima-med GmbH&Co.KG sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die prima-med GmbH&Co.KG möglich. Sterilgut ist gemäß MDR generell von der Rücknahme ausgeschlossen. Im Falle der Warenrücknahme steht der prima-med GmbH&Co.KG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des von der Rücknahme betroffenen Warenwertes zu, mindestens jedoch 10,00 €. Für Schwergut-Transporte behält sich die prima-med GmbH&Co.KG einen Aufschlag für Transportkosten vor.

 

8.

Die prima-med GmbH&Co.KG ist berechtigt, Gesamtlieferungen oder Teillieferungen aufgrund von Besteller-Aufträgen durchzuführen.

 

9.

Wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei der prima-med GmbH&Co.KG oder bei deren Vorlieferanten sich die Lieferung verzögert so verlängert sich die Lieferfrist der prima-med GmbH&Co.KG angemessen.

 

10.

Gerät die prima-med GmbH&Co.KG mit der Lieferung in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

11.

Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzuges bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

12.

Die Zahlung der Rechnung der prima-med GmbH&Co.KG muss vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug von Skonto bei der prima-med GmbH&Co.KG eingegangen sein.

 

13.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die prima-med GmbH&Co.KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über den bei Banken üblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen.

 

14.

Bei mehrmaligem Zahlungsverzug bei verschiedenen Rechnungen der prima-med GmbH&Co.KG erfolgt automatisch eine Neulieferung an den Besteller nur noch per Nachnahme bzw. Vorkasse.

 

15.

Sämtliche Lieferungen der prima-med GmbH&Co.KG stehen unter Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche offenen Verbindlichkeiten, die der Besteller bei der prima-med GmbH&Co.KG hat.

 

16.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die prima-med GmbH&Co.KG berechtigt, die Kaufgegenstände zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsgegenstände liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

 

17.

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller die prima-med GmbH&Co.KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

18.

Forderungen aus einer eventuellen Weiterveräußerung von Vorbehaltsware durch den Besteller werden bereits jetzt mit Vertragsabschluss in Höhe sämtlicher offener Verbindlichkeiten des Bestellers gegenüber der prima-med GmbH&Co.KG an die prima-med GmbH&Co.KG abgetreten.

 

19.

Der Besteller verpflichtet sich weiter, unverzüglich auf Verlangen der prima-med GmbH&Co.KG Namen und Anschriften der Erwerber sowie die Artikelbezeichnung und die Anzahl der gelieferten Vorbehaltsware der prima-med GmbH&Co.KG schriftlich bekannt zu geben.

 

20.

Die prima-med GmbH&Co.KG verpflichtet sich insoweit, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

21.

Liegt bei einer Lieferung der prima-med GmbH&Co.KG ein von dieser zu vertretender Mangel vor, so ist die prima-med GmbH&Co.KG nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist prima-med GmbH&Co.KG verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das der betreffende Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

 

22.

Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die prima-med GmbH&Co.KG zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessenen Fristen hinaus aus Gründen, die prima-med GmbH&Co.KG zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

 

23.

Ansprüche, die über die in Ziffer 22 genannten Ansprüche des Bestellers hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der prima-med GmbH&Co.KG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

 

24.

Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig durch die prima-med GmbH&Co.KG verletzt, so ist ihre Haftung auf den von ihr voraussehbaren Schaden begrenzt.

 

25.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung des Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

26.

Die prima-med GmbH&Co.KG geht grundsätzlich davon aus, dass es sich bei dem Besteller um einen Arzt mit Krankenkassenzulassung handelt. Der Besteller verpflichtet sich insoweit gegenüber der prima-med GmbH&Co.KG dieser unverzüglich mitzuteilen, wenn sich insoweit eine Änderung ergibt.

 

27.

Soweit aufgrund der kassenärztlichen Zulassung des Bestellers eine Abrechnung der prima-med GmbH&Co.KG unmittelbar mit der Krankenkasse durchgeführt wird, haftet der Besteller, sofern er nicht ohnehin Schuldner der Zahlung ist, für die Zahlung der Rechnung der prima-med GmbH&Co.KG.

 

28.

Es liegt in der Verantwortung des Arztes, seine Patienten dahingehend aufzuklären, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an die prima-med GmbH&Co.KG zu Zwecken der Abrechnung weiter geleitet werden.

 

29.

Erfüllungsort und Gerichtstand ist 24582 Bordesholm.

 

 

Stand: Juni 2022